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Wußten Sie schon, daß...
...Sie ein Taxi am
Standplatz frei wählen dürfen?
...innerhalb des
Stadtgebietes Beförderungspflicht für jede Person besteht, außer die
Sicherheit des
Fahrers oder die Durchführbarkeit der Fahrt sind gefährdet?
...Taxifahrer Teil des
öffentlichen Personennahverkehrs sind und daher die Tarife nicht
selbst
bestimmen, sondern
diese von der jeweiligen Stadt/Gemeinde festgelegt werden?
...innerhalb des
Stadtgebietes mit Taxameter gefahren werden muß?
...ein Taxi
grundsätzlich die kürzeste Route fahren muß und für etwaige
schnellere,
dafür aber weitere
Routen Ihr Einverständnis braucht?
...auf einer
Taxiquittung der Unternehmerstempel und die Ordnungsnummer des
Taxis vermerkt sein
muß?
...ein Taxifahrer,
wenn er einen höheren Betrag nicht wechseln kann, den Restbetrag
vorerst einbehalten
darf, Ihnen dafür aber eine Quittung ausstellen muß?
...ein blinkendes
Dachzeichen auf eine Notfallsituation des Taxis hinweist?
...Taxis jährlich zum
TÜV müssen?
...Taxifahrer
regelmäßig eine Gesundheitsprüfung ablegen müssen?
...Tiere nicht auf den
Polstern Platz nehmen dürfen?
...wir keine
Preisaufschläge im Tarif für Nacht-, Sonn- und Feiertage haben?
...Sie bezüglich der
Fahrzeugausstattung bei der Bestellung Wünsche angeben können?
...Taxifahrten
grundsätzlich sofort zu bezahlen sind (bar oder unbar)?
...bei kurzfristiger
Stornierung der Fahrt die Grundgebühr zu bezahlen ist? |